Allgemeine Geschäftsbedingungen
für DJ-Dienstleistungen und die Vermietung von Ton- und Lichttechnik · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
JB BEATS_PROJECT GbR
vertreten durch Jessica Schmidt und Benedikt Tschakert
Katzenbacher Straße 61, 57548 Kirchen (Sieg)
E-Mail: info@jb-beats-project.de · Telefon: +49 151 47528122
(nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über DJ- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie über die Vermietung von Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Angegebene Preise sind Richtpreise („ab"-Preise); der verbindliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Messenger ist unverbindlich und begründet noch keinen Vertrag.
(3) Der Anbieter unterbreitet dem Kunden auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt und der Anbieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Bei kurzfristiger Übergabe von Mietgegenständen kommt der Vertrag spätestens mit deren Aushändigung zustande.
(4) Termine gelten erst nach der Buchungsbestätigung des Anbieters als reserviert.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen (z. B. Auftrittsdauer, Technikumfang, Auf- und Abbau, Lieferung) ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
(2) Die Auswahl der Musik erfolgt durch den Anbieter nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden und der jeweiligen Stimmung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf das Spielen bestimmter einzelner Titel besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Titel verfügbar sind.
(3) Bei der reinen Vermietung ohne Betreuung („Trockenmiete") schuldet der Anbieter die Bereitstellung funktionsfähiger Technik einschließlich einer Einweisung, nicht jedoch deren Bedienung während der Veranstaltung.
(4) Eine Verlängerung der vereinbarten Auftritts- oder Mietzeit bedarf der Zustimmung des Anbieters und wird gesondert vergütet.
§ 4 Preise, Anzahlung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die Preise sind Endpreise, eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
(2) Zusätzliche Kosten (z. B. Anfahrt über den vereinbarten Umkreis hinaus, Verlängerung, zusätzliche Technik) werden gesondert ausgewiesen und nur nach Absprache berechnet.
(3) Mit Zustandekommen des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
(4) Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens am Tag der Veranstaltung bzw. bei Übergabe der Mietgegenstände ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Kaution (Vermietung)
(1) Bei der Vermietung ohne Betreuung durch den Anbieter kann vor Übergabe eine angemessene Kaution verlangt werden. Die Höhe wird im Angebot genannt.
(2) Die Kaution wird nach vollständiger und schadensfreier Rückgabe der Mietgegenstände unverzüglich vollständig zurückerstattet. Berechtigte Ansprüche des Anbieters (z. B. für Beschädigungen oder Reinigung) können mit der Kaution verrechnet werden; ein etwaiger Restbetrag wird erstattet.
§ 6 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Abholung bzw. Lieferung und endet mit dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt.
(2) Der Anbieter übergibt die Mietgegenstände in betriebssicherem und technisch einwandfreiem Zustand.
(3) Der Kunde ist gehalten, die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen; sie werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(4) Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Eigenmächtige Reparaturversuche des Kunden sind nicht gestattet.
(5) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem, ordnungsgemäß sortiertem Zustand (Kabel aufgerollt, Geräte in den zugehörigen Transportbehältnissen).
(6) Werden Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, bleibt der vereinbarte Mietpreis geschuldet. Wird die Mietzeit ohne Zustimmung des Anbieters überschritten, kann für jeden angefangenen zusätzlichen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Tagesmietpreises verlangt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Erheblich verschmutzt oder ungeordnet zurückgegebene Gegenstände werden auf Kosten des Kunden gereinigt bzw. sortiert; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde behandelt die überlassenen Gegenstände pfleglich und beachtet die Bedienungs- und Aufbauhinweise des Anbieters. Die Bedienung darf nur durch eingewiesene oder fachkundige Personen erfolgen.
(2) Der Kunde sorgt für eine ausreichende, störungsfreie und den technischen Anforderungen entsprechende Stromversorgung am Einsatzort sowie für einen geeigneten, sicheren und trockenen Aufstellort.
(3) Die Geräte sind vor Witterungseinflüssen (insbesondere Nässe und Feuchtigkeit) zu schützen. Der Einsatz im Freien ist nur nach vorheriger Absprache und mit geeignetem Wetterschutz zulässig.
(4) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte sowie eine Verbringung ins Ausland ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform gestattet.
(5) Wird der Anbieter selbst vor Ort tätig, stellt der Kunde einen geeigneten, überdachten Auftrittsplatz mit ausreichender Stellfläche und Stromanschluss sowie einen freien Zugang für das Be- und Entladen bereit.
§ 8 Genehmigungen, GEMA und behördliche Auflagen
(1) Der Kunde ist als Veranstalter für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich, insbesondere für erforderliche Genehmigungen, den Immissions- und Lärmschutz sowie Sperrzeiten.
(2) Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung anfallender Gebühren obliegen dem Kunden als Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 9 Haftung des Kunden für die Mietsache
(1) Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für von ihm oder seinen Gästen zu vertretende Beschädigungen, für Verlust und für Diebstahl der überlassenen Gegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch haftet der Kunde nicht.
(2) Bei Beschädigung trägt der Kunde die Kosten der Reparatur; bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden den Zeitwert des Gegenstandes. Ein nachgewiesener Mietausfallschaden während einer erforderlichen Reparaturzeit kann zusätzlich geltend gemacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag beruhen.
(4) Dem Kunden wird empfohlen, für die Dauer der Überlassung eine geeignete Versicherung (z. B. Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung) abzuschließen.
§ 10 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen übernommener Garantien.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Für Schäden an Gegenständen des Kunden oder Dritter, die durch unsachgemäße Bedienung oder Aufbau durch den Kunden selbst entstehen, haftet der Anbieter nicht.
§ 11 Stornierung durch den Kunden
(1) Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.
(2) Storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, steht dem Anbieter als Ausgleich für den freigehaltenen Termin ein pauschalierter Schadensersatz zu. Dieser bemisst sich nach dem vereinbarten Gesamtpreis wie folgt:
| Zeitpunkt der Stornierung vor Veranstaltungsbeginn | Pauschale |
|---|---|
| mehr als 90 Tage | kostenfrei (Anzahlung wird erstattet) |
| 90 bis 60 Tage | 25 % des Gesamtpreises |
| 59 bis 30 Tage | 50 % des Gesamtpreises |
| 29 bis 14 Tage | 75 % des Gesamtpreises |
| weniger als 14 Tage | 90 % des Gesamtpreises |
(3) Der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) sowie einen anderweitigen Erwerb durch Vermittlung des Termins an einen anderen Kunden anrechnen lassen.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Kunde nur den geringeren Betrag.
(5) Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die Stornopauschale angerechnet.
(6) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher bleibt unberührt (siehe Widerrufsbelehrung unten).
§ 12 Verhinderung des Anbieters
(1) Ist der Anbieter aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund (z. B. Krankheit, Unfall) an der Leistungserbringung gehindert, informiert er den Kunden unverzüglich und bemüht sich nach Kräften um einen gleichwertigen Ersatz.
(2) Kommt kein Ersatz zustande, entfällt der Vergütungsanspruch; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 10.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Wird die Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Epidemien, kriegerische Ereignisse) unmöglich oder erheblich erschwert, sind beide Parteien berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall erstattet; bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig vergütet. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Parteien bestehen nicht.
(3) Auf Wunsch beider Parteien kann statt eines Rücktritts eine Terminverschiebung vereinbart werden, sofern der Ersatztermin beim Anbieter verfügbar ist.
(4) Ungünstige Witterung bei Veranstaltungen im Freien stellt keine höhere Gewalt dar, sofern die Durchführung technisch und sicherheitstechnisch möglich bleibt.
§ 14 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Anbieter fertigt Aufnahmen von der Veranstaltung zu Referenzzwecken nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden an. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung; abgebildete Gäste dürfen ohne deren Einwilligung nicht erkennbar veröffentlicht werden.
(2) Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Wichtiger Hinweis zum Ausschluss: Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies betrifft in der Regel Buchungen eines DJ-Auftritts oder von Veranstaltungstechnik für einen konkreten Veranstaltungstermin. Soweit im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht besteht, gilt die nachfolgende Belehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
JB BEATS_PROJECT GbR, Katzenbacher Straße 61, 57548 Kirchen (Sieg)
E-Mail: info@jb-beats-project.de · Telefon: +49 151 47528122
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: JB BEATS_PROJECT GbR, Katzenbacher Straße 61, 57548 Kirchen (Sieg), E-Mail: info@jb-beats-project.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.